Wann zählt Dein Fahrzeugverkauf als gewerblich?

Als Grundregel gilt: Eine Person gilt als Unternehmer und muss das Fahrzeug gewerblich verkaufen, wenn sie ein Kraftfahrzeug in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit nutzt und dieses verkaufen will. Oder/und das Fahrzeug auf eine Firma angemeldet ist und die Firma als Eigentümer des Fahrzeugs eingetragen ist.

Diese wichtigen Punkte beim Verkauf an eine Privatperson musst Du dann beachten:

Rechnungsstellung

  • Ausweisen der gesetzlichen Umsatzsteuer (aktuell 19%) des vereinbarten Kaufpreises auf der Rechnung bzw. im Kaufvertrag
  • Angabe des Nettopreises auf der Rechnung bzw. im Kaufvertrag
  • Gesamtpreisangabe (= Nettopreis zzgl. Umsatzsteuer) auf der Rechnung bzw. im Kaufvertrag

Gewährleistung/ Sachmängelhaftung

Du als Gewerbetreibender bist verpflichtet beim Verkauf Deines Fahrzeuges, eine Gewährleistung zu geben. Diese beträgt im Regelfall 24 Monate. Es besteht hier die Möglichkeit, durch eine dementsprechend formulierte Klausel im Kaufvertrag, die sogenannte Sachmängelhaftung auf 12 Monate, ab Kaufdatum zu verkürzen.

Anmerkung zum Verkauf an einen anderen Gewerbetreibenden:

In diesem Fall kannst Du mit einer dementsprechend formulierten Klausel im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausschließen. Wichtig ist, dass Du diese Klausel auch im Kaufvertrag niederschreibst. Mündliche
absprachen könnten sonst Probleme bereiten.

Tip: Wenn Du dir beim Thema „Gewerblicher Autoverkauf“ nicht ganz sicher bist, kontaktiere einen Steuerberater oder Anwalt deines Vertrauens. Er kann Dir dann ganz sicher weiterhelfen und Deine offenen Fragen klären.